Haushaltsabgabe kommt 2013

Als letztes Bundesland hat Schleswig-Holstein nun dem umstrittenem Gesetz zur Reform der GEZ zugestimmt. Der Weg ist damit frei für die Haushaltsabgabe für Deutschland. Sie sieht vor, dass ab 1.1.2013 für alle Haushalte und zwar unabhängig davon, ob sich ein Fernseher, Radio oder ein anderes Rundfunkgerät darin befindet, die volle GEZ-Gebühr von 17,98€ erhoben werden darf. Eine aufwändige Anmeldung eines Gerätes im Haushalt bei Auszug aus dem Elternhaus entfällt hierdurch komplett. Sobald ein Haushalt existiert, wird die neue Gebühr erhoben.

Die Haushaltsgebühr wird pro Haushalt erhoben, wovon wahrscheinlich Wohngemeinschaften profitieren, diejenigen, die bisher den „ermäßigten Satz“ (z. B. für ein Radio und keinen Fernseher) gezahlt haben werden auf die volle Gebühr heraufgestuft.

Seit Jahren gibt es Diskussionen, wie sinnvoll das Gebührenmodell in Deutschland ist und wie zukunftsträchtig. Der Bedarf der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten wächst, aber man will die Gebühr nicht erhöhen, um die Diskussion nicht wieder zu entfachen – einige Menschen reagieren höchst sensibel und empfindlich, weil sie die aktuelle Regelung für unrechtmäßig un unfair halten.

Es gibt ebenso kuriose Fälle, wie beispielsweise die GEZ-Pflicht der Registrierkassen in Maredo-Steak-Restaurants, wie auch wilde Geschichten über die Tricks der GEZ-Preller. Bei den Deutschen herrscht großes Unverständnis und Verwirrung über die bestehende GEZ-Gebührenordnung: Sonderregelungen und Gerüchte um Geräte, die GEZ-pflichtig sind und die es nicht sind, machen das ganze auch nicht viel besser: So sind nichteheliche Partnerschaften nur einmal GEZ-pflichtig beim SWR (Baden-Württemberg) und viele Studenten sind der Meinung, dass sie nicht GEZ-pflichtig sind. Dabei betrifft die Befreiuung nur BAFög-Empfänger.

Soviel steht fest: Die GEZ in ihrer ursprünglichen Form ist hoffnungslos veraltet. Die technische Entwicklung ist schnell voran geschritten, eine Reform, die neue Mediengeräte mit einbindet und mit der die Rundfunkanstalten v. A. ihr Online-Angebot neu kalkulieren können, ist unverzichtbar. Ob die neue Regelung tatsächlich ein Schritt in die richtige Richtung ist wird sich zeigen.