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Bundestag verabschiedet TKG-Novelle 2011

Guten Tag, der deutsche Bundestag verabschiedete heute die Novelle des Telekommunikationsgesetzes, wodurch die Rechte der Verbraucher erheblich gestärkt werden. Die Eckpunkte: Bei DSL-Verträge muss künftig die Mindestbandbreite angegeben werden, bisher war nur die Höchstgeschwindigkeit angegeben. Bei der Mindestbandbreite handelt es sich allerdings um eine Durschnittsangabe. Künftig können Kunden einzelnen Posten auf der Mobilfunkrechnung widersprechen, ohne …

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