Liebe Leser,
der große Fahrplanwechsel 2016 steht unmittelbar vor der Tür. Am kommenden Sonntag ändert sich so einiges: Es dreht sich das alljährliche Preiskarussell, die Tickets werden teurer, das Anschluss-Ticket VRS gilt nicht mehr im großen Grenzverkehr (ab 1.1.17), es gibt neue ICE-Linien nach Amsterdam, neue Aktionen, neue Konditionen.
Gleichzeitig führt die Bahn den
differenzierten Flexpreis
bundesweit ein – schon der Begriff könnte Anwärter auf das Unwort des Jahres sein. Prinzipiell heißt das, dass es Tag für Tag billigere oder teurere Flexpreise je nach Relation und Auslastung geben darf (Schwankungen liegen bei 3-5%). Soweit so gut. Die Konditionen für Einzelfahrten bleiben nach wie vor gleich: Für eine (Hin-/Rück-)Fahrt über 100km bleiben nach wie vor zwei Tage Zeit.
Erheblich verschlechtern werden sich allerdings die Konditionen für die Gültigkeit bei Hin- und Rückfahrt Tickets zum Flexpreis. Bislang hatte man hier noch einen Monat Zeit seine Rückfahrt anzutreten. Diese Regelung fällt dem neuen diff. Flexpreis zum Opfer: Man muss sein Rückfahrt nun 2-Tag-Genau festlegen :(. Das betrifft insbesondere BC50-Kunden, die gerne zum Flexpreis gefahren sind :(.
siehe Beförderungsbedingungen der Bahn ab 11.12.16:2.5.1Die Geltungsdauer einer Fahrkarte ergibt sich grundsätzlich aus dieser selbst.Fahrkarten gelten bei einer Entfernung bis 100 km an dem auf der Fahrkarte zur Hin- sowie gegebenenfalls zur Rückfahrt innerhalb eines Monats jeweils angegebenen Tag (Geltungstag). Fehlt bei einer Fahrkarte zur Hin- und Rückfahrt die Angabe des Rückfahrtages, so gilt diese zur Rückfahrt am Tag der Hinfahrt. Bei einer Entfernung von über 100 km gelten Fahrkarten zur einfachen Fahrt am jeweils auf der Fahrkarte angegebenen Tag sowie am Folgetag; entsprechendes gilt bei Hin- und Rückfahrten für die Rückfahrt. In allen Fällen ist die jeweilige Fahrt an dem auf der Fahrkarte zur Hin- bzw. Rückfahrt angegebenen Tag anzutreten. Ist kein solcher Tag auf der Fahrkarte angegeben, ist das Datum des Kontrollzeichens maßgebend. Bei Fahrkarten für Hin- und Rückfahrt wird nach Antritt der Rückfahrt die Fahrkarte für die Hinfahrt ungültig. Die Geltungsdauer endet bei einer Entfernung bis 100 km um 3.00 Uhr des auf den Geltungstag folgenden Tages, bei einer Entfernung über 100 km um 3:00 Uhr am zweiten auf den Geltungstag folgenden Tag. Die Geltungsdauer von Übergangs – und Umwegfahrkarten entspricht der Geltungsdauer der zugehörigen Fahrkarte.