Nach einem Bericht auf Winfuture.de ist die GVU fest der Ansicht, die Nutzer des abgeschalteten Streaming-Portals kino.to hätten sich strafbar gemacht. Die GVU vertritt die Meinung, dass beim Streaming sehrwohl eine digitale Kopie – wenn auch nur temporär – auf den Rechner heruntergeladen würde, die mit speziellen Programmen zu einem Film auf der Festplatte umgewandelt werden könne. Eine höchstrichterliche Entscheidung steht an dieser Stelle nach wie vor aus.
Rechtsanwalt Solmecke, der an dieser Stelle in allen Newseinträgen auf Golem und Co zitiert wird, geht von keinen Folgen für die Nutzer aus.
Danke an dieser Stelle für solide Berichterstattung an die Kollegen von winfuture.de