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der deutsche Bundestag verabschiedete heute die Novelle des Telekommunikationsgesetzes, wodurch die Rechte der Verbraucher erheblich gestärkt werden. Die Eckpunkte:
- Bei DSL-Verträge muss künftig die Mindestbandbreite angegeben werden, bisher war nur die Höchstgeschwindigkeit angegeben. Bei der Mindestbandbreite handelt es sich allerdings um eine Durschnittsangabe.
- Künftig können Kunden einzelnen Posten auf der Mobilfunkrechnung widersprechen, ohne das der Anschluss gesperrt werden darf
- Warteschleifen dürfen kostenpflichtig nur noch bei Festnetzanschlüssen (geringe Gebühren) oder „wenn entweder der Anruf einem Festpreis unterliegt oder, bei zeitabhängiger Abrechnung, der Anruf für die Dauer der Warteschleife für den Anrufer kostenfrei ist“ geschaltet werden. Für die Umsetzung haben die Anbieter ein Jahr Zeit, es existiert mit der Verabschiedung aber eine Übergangsregelung für 2 Minuten kostenloser Warteschleife.
- Kann nach dem Umzug die gebuchte Leistung am Umzugsort nicht erbracht werden, hat der Verbraucher künftig ein Sonderkündigungsrecht und kann mit 3 Monaten Frist kündigen.
- Die Rufnummernmitnahme beim Anbieterwechsel, die auf jeden Fall möglich sein muss, muss von einem auf den nächsten Tag erfolgen, genauso darf es nur zu einem Ausfall von einem Tag beim Wechsel kommen.
Nach dem Beschluss des Bundestages wird der Gesetzentwurf zur Zustimmung an den Bundesrat weitergeleitet.