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Wellen nach der Abschaltung von kino.to

Nach einem Bericht auf Winfuture.de ist die GVU fest der Ansicht, die Nutzer des abgeschalteten Streaming-Portals kino.to hätten sich strafbar gemacht. Die GVU vertritt die Meinung, dass beim Streaming sehrwohl eine digitale Kopie – wenn auch nur temporär – auf den Rechner heruntergeladen würde, die mit speziellen Programmen zu einem Film auf der Festplatte umgewandelt …

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